Verwaltertätigkeit

Frau Rechtsanwältin Caroline Schmitz ist seit 1999 beim AG Aachen als Insolvenzverwalterin bzw. Treuhänderin in Verbraucherinsolvenzverfahren tätig.

Der Schwerpunkt der Abwicklungstätigkeit ist auf die Erhaltung, Restrukturierung und Sanierung der Unternehmen gerichtet.

In diesem Rahmen wurden bereits diverse Insolvenzpläne durch unsere Kanzlei erstellt, die nach deren Annahme bis zur vollständigen Erfüllung erfolgreich begleitet wurden.

Außergerichtliche Beratung/Sanierung

Daneben liegt der Schwerpunkt auf der außergerichtlichen Beratung von Unternehmen zur Vermeidung einer Insolvenzantragstellung.

Hierzu gehört eine vollständige Bestandsaufnahme der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unter Verwendung der Arbeitsergebnisse der Geschäftsführung, der beratenden Juristen, Steuerberater und Unternehmensberater.

Nur auf der Grundlage eines vollständigen Bildes der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und der Art und Ursachen der Krise kann eine Lagebeurteilung erfolgen, auf der ein Sanierungskonzept aufgebaut werden kann.

Soweit sich aus vorstehender Analyse die Notwendigkeit der Stellung eines Insolvenzantrages ergibt, bereiten wird diesen mit allen notwendigen Antragsformularen vor.

Bei Unternehmensinsolvenzen bieten wir ebenfalls die Erstellung von Insolvenzplänen an, da auch der Insolvenzschuldner gem. § 218 Abs. 1 InsO berechtigt ist, einen solchen vorzulegen.

Verbraucherinsolvenzverfahren

Wir bereiten ebenfalls die Insolvenzantragstellung in Verbraucherinsolvenzverfahren vor. Verbraucherinsolvenzverfahren finden auf natürlich Personen Anwendung, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt haben oder die eine solche Tätigkeit ausgeübt haben, deren Vermögensverhältnisse jedoch überschaubar sind und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen, § 304 Abs. 1 InsO.
Zur Beantragung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die Vorlage einer Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans vorgeschrieben, § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO.

Wir führen den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie durch und bereiten im Falle eines Scheiterns dieses Plans sämtliche relevanten Unterlagen zur anschließenden Insolvenzantragstellung für Sie vor.