Schwerpunkte unserer Tätigkeit auf dem Gebiet des Verkehrsrechts sind zum einen das Verkehrszivilrecht, insbesondere die Abwicklung von Verkehrsunfällen mit dem Unfallgegner und dessen Versicherung.

Zum anderen liegt der Schwerpunkt unserer Tätigkeit bei der Beratung und Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, insbesondere in sämtlichen Fragen bezüglich Fahrverbot und Führerscheinangelegenheiten.

Hinzu kommt die Beratung und Vertretung in sämtlichen Haftungsfragen rund um den Straßenverkehr sowie in sämtlichen Fragen rund um die allgemeine Haftpflichtversicherung.